Der RBSV S-H stellt den Teilnehmern unterstützende Lehrgangsmaterialien auf einer Online-Lehrgangsplattform (DBS-IP) zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Teilnehmer einen Internetzugang haben und über eine E-Mail-Adresse verfügen. Innerhalb der Ausbildung werden keine weiteren Unterlagen/Skripte usw. von dem RBSV S-H ausgedruckt und ausgehändigt. Der Neuer Start Verlag hat für die Ausbildung von Fachübungsleitern im Rehabilitationssport ein Handbuch „REHABILITATIONSSPORT“ herausgegeben, welches vom RBSV S-H zum Nacharbeiten empfohlen wird. In regelmäßigen Abständen werden „Lehrbriefe“ veröffentlicht, die sich mit weiteren Fragen des Rehabilitationssports beschäftigen.
Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsganges kann die entsprechende Lizenz auf Antrag eines Mitgliedsvereins bei einem Landes- oder Fachverband beantragt werden. Für die Lizenzerteilung ist der Nachweis eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses, der nicht älter als 2 Jahre sein darf, erforderlich, sofern dieser nicht im Rahmen der Ausbildung integriert wurde.
Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters nicht abgeschlossen. Nach 4 Jahren (Übungsleiter Rehabilitationssport – Profil Innere Medizin nach 2 Jahren) ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit.
Teilnehmer an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen (abgeschlossenen) Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.
Die Anmeldung zu Lehrgängen des RBSV S-H kann nur online unter lehrgang.rbsv-sh.deoder schriftlich mit dem
Anmeldeformular erfolgen.
Anmeldungen mit Formular sind postalisch zu senden an:
Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 9
24837 Schleswig
oder per Mail an info@rbsv-sh.de.
Die Lehrgangsgebühr ist nach Eingang einer Rechnung bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn zu zahlen.