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Hinweise Aus- und Fortbildungen

Zielgruppe und Voraussetzungen

  1. Die Ausbildungen richten sich an alle interessierte und sportaktive Vereinsmitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind, und im Verein Sport für Menschen mit Behinderung, chronisch Erkrankten oder von Behinderung Bedrohten anbieten möchten.
  2. Der Teilnehmer muss körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, eine Rehabilitationssportgruppe verantwortungsvoll zu leiten.
  3. Die Ausbildung der ehrenamtlichen Übungsleiter/Innen basiert auf der Tatsache, dass die Teilnehmer/Innen sowohl eigene Sporterfahrung haben (z. B. durch regelmäßige Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) und dass sie bereits Erfahrungen im Umgang mit einer bestimmten Zielgruppe mitbringen. Dieser kann während eines Lehrganges nicht vermittelt werden. Sporterfahrung ist also Voraussetzung für die Teilnahme an der Übungsleiterausbildung.
  4. In den Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung benannten Terminen Voraussetzung. Bei Lehrgängen, die aus mehreren Teilen (z. B. Wochenenden) bestehen, muss jeder Teil wahrgenommen werden. Bei einer unregelmäßigen Teilnahme kann der Lehrgang unter Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden.

Lehrgangsunterlagen

Der RBSV S-H stellt den Teilnehmern unterstützende Lehrgangsmaterialien auf einer Online-Lehrgangsplattform (DBS-IP) zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Teilnehmer einen Internetzugang haben und über eine E-Mail-Adresse verfügen. Innerhalb der Ausbildung werden keine weiteren Unterlagen/Skripte usw. von dem RBSV S-H ausgedruckt und ausgehändigt. Der Neuer Start Verlag hat für die Ausbildung von Fachübungsleitern im Rehabilitationssport ein Handbuch „REHABILITATIONSSPORT“ herausgegeben, welches vom RBSV S-H zum Nacharbeiten empfohlen wird. In regelmäßigen Abständen werden „Lehrbriefe“ veröffentlicht, die sich mit weiteren Fragen des Rehabilitationssports beschäftigen.

Lizenzantrag

Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsganges kann die entsprechende Lizenz auf Antrag eines Mitgliedsvereins bei einem Landes- oder Fachverband beantragt werden. Für die Lizenzerteilung ist der Nachweis eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses, der nicht älter als 2 Jahre sein darf, erforderlich, sofern dieser nicht im Rahmen der Ausbildung integriert wurde.

Lizenzverlängerung

Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters nicht abgeschlossen. Nach 4 Jahren (Übungsleiter Rehabilitationssport – Profil Innere Medizin nach 2 Jahren) ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit.

Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zu den Ausbildungsblöcken

Teilnehmer an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen (abgeschlossenen) Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zu Lehrgängen des RBSV S-H kann nur online unter lehrgang.rbsv-sh.deoder schriftlich mit dem Anmeldeformular erfolgen.
Anmeldungen mit Formular sind postalisch zu senden an:

Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 9
24837 Schleswig

oder per Mail an info@rbsv-sh.de.

Die Lehrgangsgebühr ist nach Eingang einer Rechnung bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn zu zahlen.