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Hinweise Aus- und Fortbildungen

Zielgruppe und Voraussetzungen

  1. Die Ausbildungen richten sich an alle interessierte und sportaktive Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind, und im Verein Sport für Menschen mit Behinderung, chronisch Erkrankten oder von Behinderung Bedrohten anbieten möchten.
  2. Der Teilnehmer muss körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, eine Rehabilitations- sportgruppe verantwortungsvoll zu leiten.
  3. Die Ausbildung der ehrenamtlichen Übungsleiter/Innen basiert auf der Tatsache, dass die Teilnehmer/Innen sowohl eigene Sporterfahrung haben (z.B. durch regelmäßige Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) und dass sie bereits Erfahrungen im Umgang mit einer bestimmten Zielgruppe mitbringen. Dieser kann während eines Lehrganges nicht vermittelt werden. Sporterfahrung ist also Voraussetzung für die Teilnahme an der Übungsleiterausbildung.
  4. In den Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung benannten Terminen Voraussetzung. Bei Lehrgängen, die aus mehreren Teilen (z.B. Wochenenden) bestehen, muss jeder Teil wahrgenommen werden. Bei einer unregelmäßigen Teilnahme kann der Lehrgang unter Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden.

Lehrgangsunterlagen

Der RBSV S-H stellt den Teilnehmern unterstützende Lehrgangsmaterialien auf einer Online- Lehrgangsplattform (DBS-IP) zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Teilnehmer einen Internetzugang haben und über eine E-Mail-Adresse verfügen. Innerhalb der Ausbildung werden keine weiteren Unterlagen/Skripte usw. von dem RBSV S-H ausgedruckt und ausgehändigt. Der Neuer Start Verlag hat für die Ausbildung von Fachübungsleitern im Rehabilitationssport ein Handbuch „REHABILITATIONSSPORT“ herausgegeben, welches vom RBSV S-H zum Nach- arbeiten empfohlen wird. In regelmäßigen Abständen werden „Lehrbriefe“ veröffentlicht, die sich mit weiteren Fragen des Rehabilitationssports beschäftigen.

Lizenzantrag

Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsganges kann die entsprechende Lizenz auf Antrag eines Mitgliedsvereins bei einem Landes- oder Fachverband beantragt werden. Für die Lizenz- erteilung ist der Nachweis eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses, der nicht älter als 2 Jahre sein darf, erforderlich, sofern dieser nicht im Rahmen der Ausbildung integriert wurde.

Lizenzverlängerung

Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters nicht abgeschlossen. Nach 4 Jahren (Übungsleiter Rehabilitationssport – Profil Innere Medizin nach 2 Jahren) ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Erfolgt innerhalb des Gültigkeits- zeitraums keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zu den Ausbildungsblöcken Teilnehmer an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zu Lehrgängen des RBSV S-H kann nur im Internet (www.rbsv-sh.de) oder schriftlich an den
Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 9
24837 Schleswig

Telefon: 04621 27689
Fax: 04621 27667.

Die Lehrgangsgebühr ist auf das Konto des RBSV S-H bei der Volksbank Schleswig

IBAN: DE92 2169 0020 0000 1087 74
BIC: GENODEF1SLW

nach vorheriger Bestätigung der Teilnahme mit Verwendungszweck zu überweisen.