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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Hinweise

  1. Die Kosten/Lehrgangsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen und nach bzw. mit Bestätigung zum Lehrgang innerhalb der angegebenen Frist entsprechend zu entrichten. Die Gebühren der Landesverbände sind unterschiedlich wegen unterschiedlicher Förderbedingungen in den Ländern.
  2. Wird die Lehrgangsgebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist an den RBSV S-H entrichtet, behält sich der RBSV S-H das Recht vor, den Teilnehmerplatz ohne weitere Benachrichtigung an eine andere auf der Warteliste stehende Person zu vergeben.
  3. Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
  4. Die Unterbringung erfolgt im Einzelzimmer. In Ausnahmefällen behalten wir uns eine Unterbringung in Doppelzimmern vor. Wir können nicht gewährleisten, dass Sie über den Zeitraum der Ausbildung immer dasselbe Zimmer erhalten werden. Bitte bringen Sie ein eigenes Handtuch mit, Bettwäsche müssen Sie nicht mitbringen. Des Weiteren benötigen Sie Sportzeug sowie Schwimmsachen (siehe Lehrplan).
  5. Die Aus- und Fortbildungen umfassen einen theoretischen und praktischen Teil.
  6. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bringt der Teilnehmer zum Ausdruck, dass er für die Teilnahme ausreichend gesund ist und sein Gesundheitszustand ggf. ärztlich bestätigt wurde. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
  7. Vom RBSV S-H wird keine Haftung für abhandengekommene Wertsachen, Bekleidungsstücke und andere Gegenstände übernommen.
  8. Der Rücktritt von einem Lehrgang ist jederzeit möglich.
  9. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Es folgt das Datum des Eingangs.
  10. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Seminargebühren – mindestens 100,- € – erhoben.
  11. Bei Rücktritt innerhalb der letzten Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % der Lehrgangsgebühren erhoben.
  12. Die Rücktrittsregelungen entfallen bei Entsendung einer Ersatzperson.
  13. Die Lizenzausstellung setzt eine 100%ige Anwesenheit voraus. Ist eine Teilnahme an einem Lehrgangswochenende nicht möglich, müssen die fehlenden Unterrichtseinheiten nachgeholt werden.
  14. Die nachzuholenden Unterrichtseinheiten sind kostenpflichtig.